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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
DMG Deutsche Miniaturgolf |
Lubowitzweg 5 |
D-30539 Hannover
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1.Allgemeine Bedingungen 1.1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsbedingungen gelten, selbst wenn es im Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt 1.2. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Käufers. 1.3. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 1.4. Die Bestellung ist mit Übergabe an den Handelsvertreter oder mit direktem Zugange bei uns bindend und kann von uns binnen einer Frist von einem Monat angenommen werden. Die Annahme gilt als erfolgt, falls wir nicht binnen eines Monats die Annahme der Bestellung ablehnen. 2.Angebot 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Annahme der Bestellung durch uns. 2.2. Angaben über Abmessungen, Materialien, Farben, Konstruktionen und sonstige Mustermerkmale sind ungefähre. Als vertragsgemäß gelten die uns am Tage der Lieferung von unseren Vorlieferanten angedienten Modelle und Muster oder die von uns geführten Modelle und Muster mit Änderungen, wie diese branchenüblich sind. 3.Preise 3.1. Für den Fall, dass sich unsere Listenpreise zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung ändern, gelten die amTage der Lieferung gültigen Listenpreise als vereinbart. 3.2. Die Preise verstehen sich - zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer - in EURO. 4.Behördliche Genehmigungen 4.1. Es ist Sache des Käufers, alle behördlichen oder privatrechtlich notwendigen Genehmigungen für die Installation der Kaufgegenstände herbeizuführen. 4.2. Die Wirksamkeit des Kaufvertrages sowie die Abnahme- und Zahlungspflicht des Käufers, werden von der Verweigerung einer Genehmigung durch Behörden oder Dritte nicht berührt. 5.Versand und Gefahrübergang 5.1. Der Käufer hat die zu liefernde Ware abzuholen, sobald wir unsere Lieferbereitschaft anzeigen. Mit der Absendung der Anzeige geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Eine Woche nach der Anzeige sind wir zur Einlagerung im Namen und für Rechnung des Käufers berechtigt. 5.2. Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers auch im Falle der Verwendung eigener Transportmittel. Versandart und Versandweg sind uns freigestellt. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Käufers. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Käufers zu sichern. 5.3. Sofern wir die Montage von Ware an einer Baustelle übernehmen, verbleibt es dennoch bei dem Gefahrübergang gemäß 5.1 und 5.2. unabhängig von einer später erfolgten Abnahme. 6.Lieferzeit 6.1. Lieferdaten sind ungefähre. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Käufers voraus. Andere Rechte des Käufers als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere als Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen. 7.Mängelrüge und Gewährleistung 7.1 Die Ware ist sofort nach Empfang zu untersuchen. Nicht vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware oder Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Erfolgt eine Rüge nicht fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt. 7.2. Wir leisten Gewähr binnen derjenigen Fristen und in solchem Umfange, als unsere Zulieferanten gewährleisten. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 7.3. Mängelgewährsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile sind auf unsere Anforderung und auf Kosten des Käufers an uns zurückzusenden, anderenfalls erfolgt Berechnung etwaiger Ersatzteile. Die Kosten der Verpackung, Versendung und Montage der Ersatzteile gehen zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht auf Schadenersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden., und zwar gleichviel, ob die Schäden auf Mängel oder auf sonstiges Verschulden zurückzuführen sind. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Besteller ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Minderung berechtigt ist. Sofern wir es übernehmen, die gekaufte Ware an einer vom Käufer bezeichneten Stelle zu installieren, beginnt die in Ziffer 7.1 genannten Rügefristen mit der Fertigstellung der Anlage oder entsprechenden Teilen der Anlage. Die Anlage oder die Teile derselben gelten als abgenommen, wenn nicht binnen drei Tagen nach Fertigstellung durch schriftliche Mitteilung an uns die Abnahme ausdrücklich unter Bezeichnung der Gründe verweigert wird. Es ist Sache des Käufers, bei der Fertigstellung zugegen zu sein. Eine Anzeige der Fertigstellung durch uns bedarf es nicht. 7.4. Sofern Schadensersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unsere Haftpflichtversicherung zu leisten hat. Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf die Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind. 7.5. Unsere Gewährleistungsverpflichtung ruht, solange der Käufer mit irgendwelchen Zahlungs-verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. 8.Zahlungsbedingungen 8.1. Der Kaufpreis ist fällig mit einem Drittel bei Auftragserteilung, mit einem weiteren Drittel bei Anzeige der Lieferbereitschaft, mit einem weiteren Drittel bei Rechnungserhalt. 8.2. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tag, an dem wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorlegung von Wechseln oder Schecks haften wir nicht. 8.3. Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 10 % ab Fälligkeit unserer Forderung. 8.4. Eine Rückleitung des vereinbarten Kaufpreises oder eine Aufrechnung gegen den Kaufpreis wegen einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen. 8.5. Sofern der Käufer mit seinen Zahlungen oder mit der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder von ihm angenommene oder ausgestellte Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden, oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, Vorauszahlung des Kaufpreises oder 30 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 9.Eigentumsvorbehalt 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung. 9.2. Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die neue Sache bleibt unser Eigentum zur Sicherung unserer Forderung gem. Ziffer 9.1. 9.3. Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware oder eine an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. 9.4. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung unserer Rechte trägt der Käufer. 9.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit sofortige Herausgabe unserer Ware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zur verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschaliertem Schadenersatz für jedes angefangene Jahr seit Lieferung. 9.6. Die Weiterveräußerung des Vorbehaltsware ist nicht gestattet. 10.Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz unserer Firma. 10.2. Gerichtsstand ist Hannover. 11. Vertragsänderungen 11.1. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform 12.Teilunwirksamkeit 12.1. Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen entsprechen oder am nächsten kommen.
13.Nichtkaufleute 13.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Käufern, für die das Geschäft nicht zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehört, mit folgenden Einschränkungen: 13.2. Ziff. 3.1 gilt nur, falls zwischen Bestellung und Lieferung 4 Monate oder mehr liegen. 13.3. Schadensersatzansprüche nach Ziff. 6, 7.3 und 7.5 sind nicht ausgeschlossen, falls ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten unserer Firma verursacht wurde. 13.4. Kosten einer Nachbesserung oder Nachlieferung gem. Ziff. 7.3 trägt unsere Firma. 13.5. Ziff. 7.2 und 7.6 gelten nicht. 13. 5. Ziff. 8.3 gilt erst ab Mahnung. 13.6. Ziff. 8.4 gilt nur solange, wie der Käufer mit einem in Bezug auf den Mangel unverhältnismäßig großen Anteil des Kaufpreises oder mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Kaufgeschäften in Verzug ist. 13.6. Ziff. 10.2 gilt nur für das Mahnverfahren. | | |